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Ad-hoc Mitteilung: Teilweise Auflösung der Rückstellung für EU-Kartellverfahren
Fri May 21 00:01:00 CEST 2021 Pressemeldung
Die BMW AG geht aufgrund des Verfahrensfortgangs davon aus, dass die EU‑Kommission ihre Vorwürfe gegen die BMW AG gegenüber den Beschwerdepunkten vom 5. April 2019 in inhaltlicher und zeitlicher Hinsicht erheblich beschränken wird.
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Michael Ebner
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Michael Ebner
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München. Die BMW AG geht aufgrund des
Verfahrensfortgangs davon aus, dass die EU‑Kommission ihre Vorwürfe
gegen die BMW AG gegenüber den Beschwerdepunkten vom 5. April 2019 in
inhaltlicher und zeitlicher Hinsicht erheblich beschränken wird.
Gegenstand des Verfahrens ist die Frage, ob deutsche
Automobilhersteller in technischen Arbeitskreisen bei der Entwicklung
und Einführung von Technologien zur Verringerung von Emissionen in
wettbewerbsbeschränkender Weise zusammengearbeitet haben. Die
Rechtskonformität von Diesel-Fahrzeugen ist nicht Gegenstand des
Verfahrens. Der Vorwurf einer unzulässigen Manipulation der
Abgasreinigung stand und steht bei der BMW Group nicht im Raum.
Die BMW AG hatte am 5. April 2019 eine Rückstellung in Höhe von
rund 1,4 Mrd. Euro gebildet. Auf Grundlage der neuen Erkenntnisse geht
die BMW AG weiterhin davon aus, dass die EU-Kommission mit
überwiegender Wahrscheinlichkeit ein Bußgeld gegen die BMW AG
verhängen wird. Die erhebliche Beschränkung des Vorwurfs löst jedoch
eine Neubewertung der Rückstellung aus. Diese Neubewertung führt im
zweiten Quartal 2021 zu einem positiven Ergebniseffekt in Höhe von
rund 1 Mrd. Euro.
Dieser Ertrag ist bisher nicht in der Prognose für das Jahr 2021
enthalten. Er wirkt sich mit ca. einem Prozentpunkt positiv auf die
EBIT-Marge des Segments Automobile aus. Der diesbezüglich bereits
prognostizierte Korridor wird in entsprechender Höhe angehoben. Für
das Konzernergebnis vor Steuern im laufenden Geschäftsjahr geht die
BMW Group unverändert von einer deutlichen Steigerung aus.
Sollte es zu der erwarteten erheblichen Beschränkung der
Vorwürfe kommen, würde die BMW AG davon absehen, gegen einen etwaigen
Bußgeldbescheid rechtlich vorzugehen.
Die BMW Group
Die BMW Group ist mit ihren Marken BMW, MINI, Rolls-Royce und BMW Motorrad der weltweit führende Premium-Hersteller von Automobilen und Motorrädern und Anbieter von Premium-Finanz- und Mobilitätsdienstleistungen. Das BMW Group Produktionsnetzwerk umfasst 31 Produktions- und Montagestätten in 15 Ländern; das Unternehmen verfügt über ein globales Vertriebsnetzwerk mit Vertretungen in über 140 Ländern.
Im Jahr 2020 erzielte die BMW Group einen weltweiten Absatz von mehr als 2,3 Mio. Automobilen und über 169.000 Motorrädern. Das Ergebnis vor Steuern im Geschäftsjahr 2020 belief sich auf 5,222 Mrd. €, der Umsatz auf 98,990 Mrd. €. Zum 31. Dezember 2020 beschäftigte das Unternehmen weltweit 120.726 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Seit jeher sind langfristiges Denken und verantwortungsvolles Handeln die Grundlage des wirtschaftlichen Erfolges der BMW Group. Das Unternehmen hat frühzeitig die Weichen für die Zukunft gestellt und rückt Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung konsequent ins Zentrum seiner Ausrichtung, von der Lieferkette über die Produktion bis zum Ende der Nutzungsphase aller Produkte.
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