München. Der bisherige Vorsitzende des Aufsichtsrats
der BMW AG, Dr.-Ing. Norbert Reithofer, ist durch die heutige
Hauptversammlung für eine Mandatslaufzeit von fünf Jahren wieder in
den Aufsichtsrat gewählt worden. Im Anschluss an das Aktionärstreffen
wurde er in einer Sitzung des Aufsichtsrats erneut zum Vorsitzenden
des Gremiums gewählt. Reithofer begleitet die BMW AG seit mehr als
drei Jahrzehnten. Er trat 1987 in das Unternehmen ein und war von 2006
bis 2015 Vorsitzender des Vorstands. Seit 2015 ist er Vorsitzender des Aufsichtsrats.
Die Hauptversammlung hat zudem erstmals Anke Schäferkordt für eine
Mandatslaufzeit von fünf Jahren in den Aufsichtsrat gewählt. Die
Medienmanagerin folgt auf Prof. Renate Köcher, die ihr Mandat
vorzeitig im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat zum Ende der
diesjährigen Hauptversammlung niedergelegt hat.
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CO2-Emissionen & Verbrauch.
Die angegebenen Verbrauchs- und CO2-Angaben wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren gemäß VO (EG) Nr. 715/2007 und VO (EG) Nr. 692/2008 (in der jeweils gültigen Fassung) ermittelt. Die Werte wurden bereits auf Basis des in den einschlägigen europarechtlichen Rechtsgrundlagen vorgesehenen neuen WLTP-Zyklus ermittelt und zur Vergleichbarkeit auf NEFZ zurückgerechnet. Bei diesen Fahrzeugen können für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, andere als die hier angegebenen Werte gelten.
Die Angaben beziehen sich auf ein Fahrzeug in Basisausstattung und können Sonderausstattungen diese Werte erhöhen. Die Spannen berücksichtigen Unterschiede in der gewählten Rad- und Reifengröße. Die Angaben beziehen sich daher nicht auf das konkrete Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen.
Die CO2-Effizienzangaben ergeben sich aus der Richtlinie 1999/94/EG sowie dem Pkw-VIG und verwenden die Verbrauchs- und CO2-Werte des NEFZ zur Einstufung. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und unter diesem Link unentgeltlich erhältlich ist. Darüber hinaus können weitere Details zum konkreten Fahrzeug der beim Händler aufliegenden Typengenehmigung entnommen werden.