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Nachprüfung durch Kraftfahrtbundesamt bestätigt: Auch BMW 320d erfüllt alle rechtlichen Vorgaben vollumfänglich

München. Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) hat heute das Ergebnis der Prüfung des BMW 320d veröffentlicht, dessen Abgasverhalten von der Deutschen Umwelthilfe im Dezember 2017 kritisiert worden war. Nach Prüfung durch das KBA steht fest: Das getestete Fahrzeug erfüllt die rechtlichen Vorgaben vollumfänglich.

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München. Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) hat heute das Ergebnis der Prüfung des BMW 320d (Verbrauch kombiniert l/100 km 4,3–3,9 (4,1–3,8) CO2 g/km 113–102 (109–99)) veröffentlicht, dessen Abgasverhalten von der Deutschen Umwelthilfe im Dezember 2017 kritisiert worden war. Nach Prüfung durch das KBA steht fest: Das getestete Fahrzeug erfüllt die rechtlichen Vorgaben vollumfänglich.

Klaus Fröhlich, Mitglied des Vorstands der BMW AG, zuständig für Entwicklung, erklärt dazu: „Grundsätzlich gilt: Fahrzeuge der BMW Group werden nicht manipuliert. Unsere Dieselmotoren sind sauber. Darauf können sich Öffentlichkeit und Politik, vor allem aber unsere Kunden und Mitarbeiter verlassen.“

Die jetzt veröffentlichten Ergebnisse der aktuellen KBA-Untersuchungen bestätigen einmal mehr, was auch eine Vielzahl behördlicher Nachprüfungen weltweit belegt haben: Es gibt bei der BMW Group keinerlei illegalen Aktivitäten und technische Vorkehrungen, um den Prüfmodus zur Erhebung von Emissionen zu beeinflussen.

Das gilt selbstverständlich auch für den jüngst kritisierten BMW 320d. Ergebnisse umfangreicher Prüfstands- und Straßen-Testserien belegen das. Der TÜV Süd bestätigte bereits 2015 hinsichtlich der Fahrzeuge der BMW Group: „Alle getesteten Fahrzeuge liegen bei den NOx-Werten (…) innerhalb der technisch erklärbaren sowie erwarteten Toleranz und zeigen aus TÜV SÜD Sicht ein sehr robustes Abgasverhalten.“ Konkret bedeutet dies: Die für die Abgasbehandlung erforderlichen Emissionskontrollsysteme decken in ihrer Wirksamkeit die typische Kundenfahrweise vollumfänglich ab. Es liegen keinerlei Eingriffe („Manipulation“) vor, die Auswirkungen auf die Emissionen des Fahrzeugs hätten.

Die KBA-Testergebnisse lassen darüber hinaus darauf schließen, dass die von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) bemängelten Abgaswerte durch erzwungene Fahrsituationen und fehlerhafte Versuchsdurchführung zustande kamen. Diese sind nicht repräsentativ. 

Fröhlich: „Die KBA-Testergebnisse zeigen in aller Deutlichkeit: Das geprüfte Fahrzeug wurde nicht manipuliert. Das Vorgehen der DUH halten wir deshalb für unseriös und ohne jegliche Aussagekraft.“

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CO2-Emissionen & Verbrauch.

Die angegebenen Verbrauchs- und CO2-Angaben wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren gemäß VO (EG) Nr. 715/2007 und VO (EG) Nr. 692/2008 (in der jeweils gültigen Fassung) ermittelt. Die Werte wurden bereits auf Basis des in den einschlägigen europarechtlichen Rechtsgrundlagen vorgesehenen neuen WLTP-Zyklus ermittelt und zur Vergleichbarkeit auf NEFZ zurückgerechnet. Bei diesen Fahrzeugen können für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, andere als die hier angegebenen Werte gelten.

Die Angaben beziehen sich auf ein Fahrzeug in Basisausstattung und können Sonderausstattungen diese Werte erhöhen. Die Spannen berücksichtigen Unterschiede in der gewählten Rad- und Reifengröße. Die Angaben beziehen sich daher nicht auf das konkrete Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen.

Die CO2-Effizienzangaben ergeben sich aus der Richtlinie 1999/94/EG sowie dem Pkw-VIG und verwenden die Verbrauchs- und CO2-Werte des NEFZ zur Einstufung. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und unter diesem Link unentgeltlich erhältlich ist. Darüber hinaus können weitere Details zum konkreten Fahrzeug der beim Händler aufliegenden Typengenehmigung entnommen werden.

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