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PressClub Deutschland · Artikel.

Diesel-Rücknahmeversprechen für Leasingkunden in Deutschland

BMW Group stärkt Kundenvertrauen in die Dieseltechnologie

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Micaela Sandstede
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Micaela Sandstede
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Update - Aktionszeitraum verlängert bis 31.12.2018.

München. Die BMW Group stärkt das Vertrauen ihrer Kunden in die moderne Dieseltechnologie. Kunden erhalten mit dem Leasingvertrag für ein BMW Diesel Neu- oder Vorführfahrzeug sowie Junge Gebrauchte ein Rücknahmeversprechen: Sollten während der vertraglichen Leasingdauer in einem Umkreis von 100 km um den Erstwohnsitz oder die Arbeitsstätte des Leasingnehmers Fahrverbote in Kraft treten, die das geleaste Fahrzeug betreffen, können Leasingkunden auf der Grundlage des Diesel-Rücknahmeversprechens in einen vergleichbaren Anschlussvertrag über ein anderes Fahrzeug der BMW Group eintreten.

 

In Folge der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu möglichen Diesel-Fahrverboten in Städten ist die Unsicherheit bei Autofahrern und Kunden weiter groß. Die BMW Group ist überzeugt, dass es möglich und erstrebenswert ist, die Luftqualität weiter zu verbessern und gleichzeitig die Mobilität der Menschen zu sichern – auch mit Dieselfahrzeugen. Das Unternehmen vertraut auf eine sinnvolle Umsetzung und Ausgestaltung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts dahingehend, dass moderne Diesel­fahrzeuge keinen Beschränkungen unterliegen. Daher möchte die BMW Group das Vertrauen ihrer Kunden mit der Möglichkeit des flexiblen Fahrzeugwechsels stärken.

 

Peter van Binsbergen, Leiter BMW Vertrieb und Marketing Deutschland, erklärt: „Unsere Dieselfahrzeuge sind zukunfts­fähig. Der Dieselmotor ist eine der effizientesten Antriebsformen, die derzeit in Fahrzeugen verbaut werden, und dank des mehrstufigen Abgasreinigungsverfahrens auch sehr sauber. Wir möchten unsere Kunden unterstützen, die für ihre Bedürf­nisse optimale Antriebsform zu wählen, ohne sich von der aktuellen Diskussion verunsichern zu lassen.“

Neben dem ab 15. März zur Verfügung stehenden Diesel-Rücknahmeversprechen bietet die BMW Group zudem eine Umweltprämie mit dem Ziel der Flottenver­jüngung und der damit verbundenen positiven Wirkung auf Ressourcen, Klima und Umweltqualität an. Für Halter von Dieselfahrzeugen mit Euro 5 (Update Juni 2018) Abgasnorm oder älter, die ihren Wagen beim Händler in Zahlung geben, gibt es modellabhängig eine Umwelt­prämie von 2.000 Euro beim Erwerb eines BMW oder MINI Neuwagens, bzw. 1.500 EUR bei einem Vorführwagen oder Jungen Gebrauchten. Bedingung ist, dass dieser ein BMW i3, ein Plug-in-Hybrid oder ein Euro 6 Neufahrzeug (Erstzulassung) der Marken BMW oder MINI mit einem CO2-Ausstoß von maximal 130 Gramm pro Kilometer (im NEFZ) ist. Diese Aktion sowie das Diesel- Rücknahmeversprechen gelten bis zum 31.12.2018 (Update Juni 2018).

Zudem investiert die BMW Group in den Fonds „Nachhaltige Mobilität für die Stadt“ und nutzt die Chancen der Digitalisierung, um Großstädte bei der Bewältigung des Verkehrs­aufkommens zu unterstützen und hierdurch die Emissionen aus dem Straßenverkehr zu reduzieren. Aufbauend auf Projekten wie der strategischen Partnerschaft mit Hamburg zum Ausbau der E-Mobilität und Forschungsprojekten wie z.B. „City2Share“ mit Hamburg und München intensiviert die BMW Group ihren Dialog mit Kommunen. Gemeinsame Intention ist, verbesserte Rahmenbedingungen für z.B. mehr Elektromobilität und Carsharing zu schaffen. Auf diese Weise kann die unmittelbare Zielsetzung der schnellstmöglichen Reduktion von Luftschadstoffen erreicht werden.

 

Weitere Informationen zum Diesel-Rücknahmeversprechen erhalten Sie unter folgendem Link: https://www.bmw.de/de/topics/faszination-bmw/efficientdynamics-2015/diesel-ruecknahme-versprechen.html

 

 

 

Weitere Informationen zum Diesel-Rücknahmeversprechen:

Das Diesel-Rücknahmeversprechen ist eine Zusatzvereinbarung für Leasingverträge der BMW Bank GmbH, die im Falle eines Diesel-Fahrverbots dem Leasingnehmer eine vorzeitige Beendigung und Abrechnung des Leasingvertrags bei Erfüllen der folgenden Voraussetzungen ermöglicht:

  • Die Rückgabemöglichkeit gilt für Leasingverträge für Neufahrzeuge und Vor­führ­wagen sowie Junge Gebrauchte der Marken BMW und MINI, die bis 31.12.2018 (Update Juni 2018) beantragt werden.
  • Das Diesel-Rücknahmeversprechen greift, wenn eine Körperschaft des öffentlichen Rechts nach der Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.2.2018 ein Fahrverbot ausschließlich für Dieselfahrzeuge innerhalb einer Gemeinde im deutschen Bundesgebiet anordnet. Als ein solches Fahrverbot gilt, wenn die Einfahrt in dieses Gebiet oder die Durchfahrt innerhalb des Gebietes für ein solches Dieselfahrzeug einmalig an einem Wochentag (Werktag, Sonn- und Feiertage) untersagt wird.
  • Die vom Fahrverbot betroffene Gemeinde befindet sich innerhalb eines Radius von 100 Kilometern um den melderechtlichen Erstwohnsitz oder um die Arbeitsstätte des Leasingnehmers. Das Fahrverbot tritt während der Laufzeit des Leasingvertrages in Kraft und gilt für das vertragsgegenständliche Fahrzeug.
  • Der Kunde muss in einen vergleichbaren Anschlussvertrag mit der BMW Bank GmbH eintreten. Als vergleich­barer Anschlussvertrag gilt dabei ein Leasingvertrag, der im Vergleich zum bisherigen Leasingvertrag einen maximal 15% geringeren Fahrzeug-Grundpreis vorsieht. Ebenso ist als Anschluss ein Finanzierungsvertrag möglich, der den gleichen oder einen höheren Fahrzeug-Kaufpreis im Vergleich zum Fahrzeug-Grundpreis des bisherigen Leasingvertrages vorsieht. Der Anschlussvertrag darf nicht widerrufen sein.

 

 

Bitte wenden Sie sich bei Rückfragen an:

 

Unternehmenskommunikation

 

Micaela Sandstede, Wirtschafts- und Finanzkommunikation, micaela.sandstede@bmwgroup.com

Telefon: +49 89 382 61611

 

Glenn Schmidt, Leiter Wirtschafts- und Finanzkommunikation, glenn.schmidt@bmwgroup.com

Telefon: +49 89 382-24544

 

 

Internet: www.press.bmw.de

E-Mail: presse@bmw.de

 

 

 

Die BMW Group

 

Die BMW Group ist mit ihren Marken BMW, MINI, Rolls-Royce und BMW Motorrad der weltweit führende Premium-Hersteller von Automobilen und Motorrädern und Anbieter von Premium-Finanz- und Mobilitätsdienstleistungen. Das BMW Group Produktionsnetzwerk umfasst 30 Produktions- und Montagestätten in 14 Ländern; das Unternehmen verfügt über ein globales Vertriebsnetzwerk mit Vertretungen in über 140 Ländern.

 

Im Jahr 2017 erzielte die BMW Group einen weltweiten Absatz von mehr als 2.463.500 Automobilen und über 164.000 Motorrädern. Das Ergebnis vor Steuern im Geschäftsjahr 2017 belief sich auf 10,655 Mrd. €, der Umsatz auf 98,678 Mrd. €. Zum 31. Dezember 2017 beschäftigte das Unternehmen weltweit 129.932 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

 

Seit jeher sind langfristiges Denken und verantwortungsvolles Handeln die Grundlage des wirtschaftlichen Erfolges der BMW Group. Das Unternehmen hat ökologische und soziale Nachhaltigkeit entlang der gesamten Wertschöpfungskette, umfassende Produktverantwortung sowie ein klares Bekenntnis zur Schonung von Ressourcen fest in seiner Strategie verankert.

 

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Die Angaben zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen, Stromverbrauch und Reichweite werden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren VO (EU) 2007/715 in der jeweils geltenden Fassung ermittelt. Sie beziehen sich auf Fahrzeuge auf dem Automobilmarkt in Deutschland. Bei Spannbreiten berücksichtigen die Angaben im NEFZ Unterschiede in der gewählten Rad- und Reifengröße, im WLTP die Auswirkungen jeglicher Sonderausstattung.

Alle Angaben sind bereits auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus ermittelt. Aufgeführte NEFZ-Werte wurden gegebenenfalls auf das NEFZ-Messverfahren zurückgerechnet. Für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, sowie gegebenenfalls für die Zwecke von fahrzeugspezifischen Förderungen werden WLTP-Werte zugrunde gelegt. Weitere Informationen sind hier www.bmw.de/wltp und hier www.dat.de/co2/ zu finden.

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